Meldung der Eltern zur Teilnahme an der Aufnahmeprüfung (vgl. § 131 ThürSchulO)

bis spätestens 11.02.2025 Meldung der Eltern zur Teilnahme an der Aufnahmeprüfung (vgl. § 131 ThürSchulO) bei der Grund- oder Gemeinschaftsschule und nachweisliche Weitergabe der Information über Ort der Aufnahmeprüfung an die Eltern durch die Grund- oder Gemeinschaftsschule. Hinweis: Ein (sonder)pädagogischer Förderbedarf, der bei der der Aufnahmeprüfung berücksichtigt werden soll, ist bis zu diesem Zeitpunkt anzuzeigen.