Hygieneplan

Der gemäß den Thüringer Vorgaben sowie mit den Gesundheitsbehörden abzustimmende erweiterte Hygieneplan regelt folgende Hygienevorschriften:

Wegepläne, Erste-Hilfe-Maßnahmen, die Meldepflicht sowie Maßnahmen für:

  • Kontaktpersonen
  • Risikogruppen
  • Raumgestaltung
  • Pausen
  • Hygiene im ges. Gebäude, speziell im Sanitärbereich
  • Essenseinnahme


auch das Betretungsverbot Fremder.

Bei Bestätigung der eingereichten Fassung durch das Gesundheitsamt kann auf das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht verzichtet werden.