Der gemäß den Thüringer Vorgaben sowie mit den Gesundheitsbehörden abzustimmende erweiterte Hygieneplan regelt folgende Hygienevorschriften:
Wegepläne, Erste-Hilfe-Maßnahmen, die Meldepflicht sowie Maßnahmen für:
- Kontaktpersonen
- Risikogruppen
- Raumgestaltung
- Pausen
- Hygiene im ges. Gebäude, speziell im Sanitärbereich
- Essenseinnahme
auch das Betretungsverbot Fremder.
Bei Bestätigung der eingereichten Fassung durch das Gesundheitsamt kann auf das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht verzichtet werden.